AT-OeStA/HHStA SB Auersperg V-B-28-16/2-119 Kundmachung des Landeschefs Dr. Alois Fischer betreffend die Bestimmungen des Strafgesetzes in Betreff der verweigerten Folgeleistung, der Beleidigung und der Widersetzlichkeit gegen öffentliche Wachen haben auf die Salzburger Stadtwache Anwendung, 1849.

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA SB Auersperg V-B-28-16/2-119
Titel:Kundmachung des Landeschefs Dr. Alois Fischer betreffend die Bestimmungen des Strafgesetzes in Betreff der verweigerten Folgeleistung, der Beleidigung und der Widersetzlichkeit gegen öffentliche Wachen haben auf die Salzburger Stadtwache Anwendung
Entstehungszeitraum:09.10.1849
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:1 Druck

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1879
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4316244
 

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