AT-OeStA/FHKA SUS Patente 352.18 Verordnung des oberösterreichischen Guberniums aufgrund des Hofdekrets vom 26. Februars 1789, dass die gesonderte Nahrungszubereitung für jüdische Häftlinge durch deren Familienangehörige zu beenden ist, da nach dem Paragraf 64 der neuen Kriminalgerichtsordnung ein

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 352.18
Titel:Verordnung des oberösterreichischen Guberniums aufgrund des Hofdekrets vom 26. Februars 1789, dass die gesonderte Nahrungszubereitung für jüdische Häftlinge durch deren Familienangehörige zu beenden ist, da nach dem Paragraf 64 der neuen Kriminalgerichtsordnung einheitliches Essen und Geschirre für alle Gefangenen vorgeschrieben ist
Entstehungszeitraum:13.03.1789
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, fünf gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Innsbruck

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1819
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4350854
 

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