AT-OeStA/FHKA SUS Patente 355.37 Verordnung der Bankalgefällenadministration an sämtliche Bankalämter, dass bei der Schätzung von Kontrebandegut die schriftlichen Zeugnisse zweier Sachverständige beigebracht werden müssen, 1789.06.27 (Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 355.37
Titel:Verordnung der Bankalgefällenadministration an sämtliche Bankalämter, dass bei der Schätzung von Kontrebandegut die schriftlichen Zeugnisse zweier Sachverständige beigebracht werden müssen
Entstehungszeitraum:27.06.1789
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, ein handschriftliches Exemplar

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Wien

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1819
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4356315
 

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