AT-OeStA/FHKA SUS Patente 358.01 Verordnung des oberösterreichischen und des galizischen Landesguberniums aufgrund des Hofdekrets vom 22. August 1789 in Abänderung des Hofdekrets vom 9. Juni 1788, dass beim Unschlittverkauf jeder Zwang aufgehoben ist, dahingehend, dass nur die Erzeugung von Unschl

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 358.01
Titel:Verordnung des oberösterreichischen und des galizischen Landesguberniums aufgrund des Hofdekrets vom 22. August 1789 in Abänderung des Hofdekrets vom 9. Juni 1788, dass beim Unschlittverkauf jeder Zwang aufgehoben ist, dahingehend, dass nur die Erzeugung von Unschlitt und Seife zum Eigenbedarf jedermann frei gestellt, der Verkauf aber den Ölern und Seifensiedern vorbehalten ist
Entstehungszeitraum:01.09.1789 - 02.09.1789
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, fünf gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch, Polnisch
Geographische Angaben:Innsbruck und Lemberg

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1819
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4361788
 

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