AT-OeStA/FHKA SUS Patente 357.26 Verordnung des böhmischen Landesguberniums aufgrund des Hofdekrets vom 6. August 1789 mit einem Nachtrag zu der Verordnung, wodurch den Untertanen die Benützung der auf ihren Gründen vorgefundenen Steinbrüchen, Steinkohlen und Torf freigestellt wird, dass sie vorhe

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 357.26
Titel:Verordnung des böhmischen Landesguberniums aufgrund des Hofdekrets vom 6. August 1789 mit einem Nachtrag zu der Verordnung, wodurch den Untertanen die Benützung der auf ihren Gründen vorgefundenen Steinbrüchen, Steinkohlen und Torf freigestellt wird, dass sie vorher die nötigen bergämtlichen Bewilligungen einzuholen und Bergzehent sowie die übrigen Gebühren zu entrichten haben
Entstehungszeitraum:20.08.1789
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1-2, vier gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch, Tschechisch
Geographische Angaben:Prag

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1819
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4361827
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Anmelden|de en fr it nl