AT-OeStA/FHKA SUS Patente 358.03 Verordnung des oberösterreichischen Guberniums, dass der Salniterpreis ab dem Militärjahr 1789 auf Dauer des Krieges auf 30 Kreuzer pro Zentner angehoben wird, darüber hinaus alle Gerichtsobrigkeiten die Salnitererzeugung nach Kräften fördern sollen, 1789.09.01 (Ei

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 358.03
Titel:Verordnung des oberösterreichischen Guberniums, dass der Salniterpreis ab dem Militärjahr 1789 auf Dauer des Krieges auf 30 Kreuzer pro Zentner angehoben wird, darüber hinaus alle Gerichtsobrigkeiten die Salnitererzeugung nach Kräften fördern sollen
Entstehungszeitraum:01.09.1789
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, fünf gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Innsbruck

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1819
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4361996
 

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