AT-OeStA/FHKA SUS Patente 358.14 Verordnung des oberösterreichischen Guberniums aufgrund des Hofdekrets vom 31. August 1789, dass zugunsten des Marktes Feldkirchen in Kärnten, der zum zweiten Male innerhalb von 17 Jahren abgebrannt ist, die Sammlung einer milden Beisteuer in allen Erblanden genehm

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 358.14
Titel:Verordnung des oberösterreichischen Guberniums aufgrund des Hofdekrets vom 31. August 1789, dass zugunsten des Marktes Feldkirchen in Kärnten, der zum zweiten Male innerhalb von 17 Jahren abgebrannt ist, die Sammlung einer milden Beisteuer in allen Erblanden genehmigt wurde
Entstehungszeitraum:11.09.1789
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, ein gedrucktes Exemplar

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Innsbruck

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1819
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4362007
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Anmelden|de en fr it nl