AT-OeStA/FHKA SUS Patente 358.30 Verordnung des oberösterreichischen Guberniums und der Regierung und Kammer in Vorderösterreich aufgrund des Hofdekretes vom 8. September 1789, dass künftig ungarische und deutsche Gerichtsstellen in Exekutionsfällen nicht über die ungarische Septemviraltafel oder

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 358.30
Titel:Verordnung des oberösterreichischen Guberniums und der Regierung und Kammer in Vorderösterreich aufgrund des Hofdekretes vom 8. September 1789, dass künftig ungarische und deutsche Gerichtsstellen in Exekutionsfällen nicht über die ungarische Septemviraltafel oder das siebenbürgische Landesgubernium korrespondieren sollen, sondern in erster Instanz unmittelbar von Gerichtsstelle zu Gerichtsstelle
Entstehungszeitraum:22.09.1789 - 28.09.1789
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, vier gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Freiburg und Innsbruck

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1819
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4362831
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Anmelden|de en fr it nl