AT-OeStA/FHKA SUS Patente 361.01 Verordnung des böhmischen, des galizischen und des oberösterreichischen Landesguberniums, der Regierung und Kammer in Vorderösterreich sowie des Guberniums in Innerösterreich aufgrund des Hofdekrets vom 1. Dezember 1789, dass die Stadt Altstetten im oberen Rheintal

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 361.01
Titel:Verordnung des böhmischen, des galizischen und des oberösterreichischen Landesguberniums, der Regierung und Kammer in Vorderösterreich sowie des Guberniums in Innerösterreich aufgrund des Hofdekrets vom 1. Dezember 1789, dass die Stadt Altstetten im oberen Rheintal dem k.k. Residenten in Basel die förmlichen Erklärungen abgegeben haben, erbländische Untertanen in allen Konkurs- und Exekutionsfällen den eigenen Bürgern gleichzustellen. Damit gilt auch der umgekehrte Fall, dass schweizer Bürger aus oben genannten Orten den erbländischen Untertanen gleichgestellt werden
Entstehungszeitraum:11.12.1789 - 16.12.1789
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, vierzehn gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch, Polnisch
Geographische Angaben:Freiburg, Graz, Innsbruck, Lemberg und Prag

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1819
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4363340
 

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