AT-OeStA/FHKA SUS Patente 360.41 Verordnung des böhmischen Landesguberniums aufgrund des Hofdekrets vom 30. November 1789, dass auch fernerhin auf Untertanengründen gefundene Granaten nur der Obrigkeit zustehen, den Untertanen aber ein angemessener Arbeitslohn und eine Entschädigung zusteht, 1789.

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 360.41
Titel:Verordnung des böhmischen Landesguberniums aufgrund des Hofdekrets vom 30. November 1789, dass auch fernerhin auf Untertanengründen gefundene Granaten nur der Obrigkeit zustehen, den Untertanen aber ein angemessener Arbeitslohn und eine Entschädigung zusteht
Entstehungszeitraum:10.12.1789
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, vier gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch, Tschechisch
Geographische Angaben:Prag

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1819
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4371151
 

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