AT-OeStA/FHKA SUS Patente 361.20 Verordnung des böhmischen, des mährisch-schlesischen, des galizischen und des oberösterreichischen Landesguberniums, des Guberniums in Innerösterreich sowie der Landesregierung in Österreich unter der Enns aufgrund des Hofdekrets vom 14. Dezember 1789, dass bei ein

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 361.20
Titel:Verordnung des böhmischen, des mährisch-schlesischen, des galizischen und des oberösterreichischen Landesguberniums, des Guberniums in Innerösterreich sowie der Landesregierung in Österreich unter der Enns aufgrund des Hofdekrets vom 14. Dezember 1789, dass bei einem Konkurs der Frau des Verschuldeten das Recht eingeräumt wird, dasjenige zum Unterhalt zu fordern, was ihr für den Fall der Verwittwung im Ehevertrag eingeräumt wurde
Entstehungszeitraum:22.12.1789 - 30.12.1789
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, sechzehn gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch, Polnisch
Deutsch, Tschechisch
Geographische Angaben:Brünn, Graz, Innsbruck, Lemberg, Prag und Wien

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1819
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4372158
 

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