AT-OeStA/FHKA SUS Patente 363.06 Kreisschreiben des galizischen Landesguberniums aufgrund des Hofdekrets vom 20. Jänner 1790, dass die Erlaubnis, Handschriften erst nach dem Druck der Zensur vorzulegen, aufgehoben wird. Künftig dürfen keine Handschriften ohne Zensursentscheidung gedruckt und auch

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 363.06
Titel:Kreisschreiben des galizischen Landesguberniums aufgrund des Hofdekrets vom 20. Jänner 1790, dass die Erlaubnis, Handschriften erst nach dem Druck der Zensur vorzulegen, aufgehoben wird. Künftig dürfen keine Handschriften ohne Zensursentscheidung gedruckt und auch nicht in das Ausland gesendet werden
Entstehungszeitraum:03.02.1790
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, ein gedrucktes Exemplar

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch, Polnisch
Geographische Angaben:Lemberg

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1820
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4373459
 

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