AT-OeStA/FHKA SUS Patente 363.40 Verordnung des böhmischen und des mährisch-schlesischen Landesguberniums aufgrund des Hofdekrets vom 18. Februar 1790, wie mittellose Ortsgemeinden, bei welchen keine obrigkeitlichen Grundstücke vorhanden sind, ihre Urbarialschulden begleichen können, 1790.03.13-17

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 363.40
Titel:Verordnung des böhmischen und des mährisch-schlesischen Landesguberniums aufgrund des Hofdekrets vom 18. Februar 1790, wie mittellose Ortsgemeinden, bei welchen keine obrigkeitlichen Grundstücke vorhanden sind, ihre Urbarialschulden begleichen können
Entstehungszeitraum:13.03.1790 - 14.03.1790
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, sieben gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch, Tschechisch
Geographische Angaben:Brünn und Prag

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1820
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4374556
 

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