AT-OeStA/FHKA SUS Patente 364.11 Verordnung des böhmischen Landesguberniums aufgrund des Hofdekrets vom 3. April 1790, dass den Forstbeamten weiterhin die Belohnung bei Holzausweisen für die Untertanen in untertänigen, obrigkeitlichen oder Kirchenwaldungen zusteht, 1790.04.12 (Einzelstück (Aktenst

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 364.11
Titel:Verordnung des böhmischen Landesguberniums aufgrund des Hofdekrets vom 3. April 1790, dass den Forstbeamten weiterhin die Belohnung bei Holzausweisen für die Untertanen in untertänigen, obrigkeitlichen oder Kirchenwaldungen zusteht
Entstehungszeitraum:12.04.1790
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, drei gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch, Tschechisch
Geographische Angaben:Prag

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1820
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4375313
 

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