AT-OeStA/FHKA SUS Patente 364.16 Verordnung des oberösterreichischen Guberniums, dass bei Einbringung eines Deserteurs eine genaue obrigkeitliche Darstellung des Tatherganges mitgeliefert werden muss, um die Berechtigung zum Erhalt einer Taglia für den Einbringer sicherzustellen, 1790.04.17 (Einze

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 364.16
Titel:Verordnung des oberösterreichischen Guberniums, dass bei Einbringung eines Deserteurs eine genaue obrigkeitliche Darstellung des Tatherganges mitgeliefert werden muss, um die Berechtigung zum Erhalt einer Taglia für den Einbringer sicherzustellen
Entstehungszeitraum:17.04.1790
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, ein gedrucktes Exemplar

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Innsbruck

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1820
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4375340
 

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