AT-OeStA/FHKA SUS Patente 365.03 Verordnung der Regierung und Kammer in Vorderösterreich an alle Magistrate, Dominien und Gerichtsbehörden, künftig alle auszustellenden Kapitalobligationen nicht nur zu siegeln, sondern auch eingenhändig zu unterfertigen, um Missbrauch vorzubeugen, 1790.05.06 (Einz

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 365.03
Titel:Verordnung der Regierung und Kammer in Vorderösterreich an alle Magistrate, Dominien und Gerichtsbehörden, künftig alle auszustellenden Kapitalobligationen nicht nur zu siegeln, sondern auch eingenhändig zu unterfertigen, um Missbrauch vorzubeugen
Entstehungszeitraum:06.05.1790
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, fünf gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Freiburg

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1820
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4375718
 

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