AT-OeStA/FHKA SUS Patente 367.11 Verordnung des böhmischen Landesguberniums aufgrund des Hofdekretes vom 14. Juli 1790, dass die bei der ständischen Kreditkasse seit den achten Jänner 1789 gegen dreieinhalb Prozent Verzinsung angelegten Pupillargelder vom 1. Mai 1790 an auf fünfprozentige Obligati

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 367.11
Titel:Verordnung des böhmischen Landesguberniums aufgrund des Hofdekretes vom 14. Juli 1790, dass die bei der ständischen Kreditkasse seit den achten Jänner 1789 gegen dreieinhalb Prozent Verzinsung angelegten Pupillargelder vom 1. Mai 1790 an auf fünfprozentige Obligationen umgeschrieben werden
Entstehungszeitraum:19.08.1790
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, ein gedrucktes Exemplar

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch, Tschechisch
Geographische Angaben:Prag

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1820
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4379150
 

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