AT-OeStA/FHKA SUS Patente 367.32 Verordnung des Inner- und Oberösterreichischen Appellationsgerichtes sowie des böhmischen Landesguberniums aufgrund des Hofdekrets der Obersten Justizstelle vom 7. Juni und 15. Juli 1790, dass die Befreiung der Bergwerks-Entitäten von der Erbsteuer auch für alles,

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 367.32
Titel:Verordnung des Inner- und Oberösterreichischen Appellationsgerichtes sowie des böhmischen Landesguberniums aufgrund des Hofdekrets der Obersten Justizstelle vom 7. Juni und 15. Juli 1790, dass die Befreiung der Bergwerks-Entitäten von der Erbsteuer auch für alles, was zum Betrieb und zur Benützung des Bergbaues vonnöten ist, gilt, wie Hütten-, Poch- oder Hammerwerke, Manipulationsstätten, Werkzeug und Materalien
Entstehungszeitraum:20.09.1790
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, drei gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Klagenfurt

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1820
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4380394
 

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