AT-OeStA/FHKA SUS Patente 368.02 Verordnung des oberösterreichischen Guberniums sowie der Regierung und Kammer in Vorderösterreich aufgrund des Hofdekretes vom 21. September 1790, dass ab 1. November bei der ständischen Kreditkassa und der Kreditkassa zu Schwaz nur mehr Obligationen mit dreieinhal

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 368.02
Titel:Verordnung des oberösterreichischen Guberniums sowie der Regierung und Kammer in Vorderösterreich aufgrund des Hofdekretes vom 21. September 1790, dass ab 1. November bei der ständischen Kreditkassa und der Kreditkassa zu Schwaz nur mehr Obligationen mit dreieinhalb Prozent Verzinsung ausgegeben werden und auch weiterhin keine Aufkündigungsfreiheit besteht
Entstehungszeitraum:01.10.1790 - 04.10.1790
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, fünf gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Freiburg und Innsbruck

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1820
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4380935
 

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