AT-OeStA/FHKA SUS Patente 368.13 Verordnung des böhmischen Landesguberniums aufgrund des Hofdekretes vom 8. August 1790, dass jene Untertanen auf dem Lande, die eine ständische Kadettenstelle an der Wiener Neustädter Militärakademie zu erhalten wünschen, als Beleg für ihre körperliche Tauglichkeit

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 368.13
Titel:Verordnung des böhmischen Landesguberniums aufgrund des Hofdekretes vom 8. August 1790, dass jene Untertanen auf dem Lande, die eine ständische Kadettenstelle an der Wiener Neustädter Militärakademie zu erhalten wünschen, als Beleg für ihre körperliche Tauglichkeit ein Zeugnis eines Landeschirurgen beizubringen haben
Entstehungszeitraum:20.10.1790
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, ein gedrucktes Exemplar

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Prag

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1820
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4380974
 

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