AT-OeStA/FHKA SUS Patente 369.17 Verordnung des oberösterreichischen Guberniums aufgrund des Hofdekrets vom 29. November 1790, dass die Ansiedlung von geprüften Badern oder Hebammen in Landgemeinden, wo sich noch keine befinden, nach Tunlichkeit zu fördern ist, 1790.12.17 (Einzelstück (Aktenstück,

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 369.17
Titel:Verordnung des oberösterreichischen Guberniums aufgrund des Hofdekrets vom 29. November 1790, dass die Ansiedlung von geprüften Badern oder Hebammen in Landgemeinden, wo sich noch keine befinden, nach Tunlichkeit zu fördern ist
Entstehungszeitraum:17.12.1790
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, vier gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Innsbruck

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1820
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4384043
 

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