AT-OeStA/FHKA SUS Patente 370.13 Verordnung des oberösterreichischen Guberniums aufgrund des Hofdekrets vom 30. Dezember 1791, dass von minderem Federwildbret wie Wachteln, Trosteln und Zitteln, sowohl lebend als auch tot, bei der Ein- , Aus- und Durchfuhr ein Pfennig pro Stück an Zoll zu entricht

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 370.13
Titel:Verordnung des oberösterreichischen Guberniums aufgrund des Hofdekrets vom 30. Dezember 1791, dass von minderem Federwildbret wie Wachteln, Trosteln und Zitteln, sowohl lebend als auch tot, bei der Ein- , Aus- und Durchfuhr ein Pfennig pro Stück an Zoll zu entrichten sind
Entstehungszeitraum:21.01.1791
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, sechzehn gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Innsbruck

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1821
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4384785
 

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