AT-OeStA/FHKA SUS Patente 370.07 Verordnung des oberösterreichischen Guberniums aufgrund des Hofdekrets vom 1. Jänner 1791, dass jene Soldaten sogleich zu entlassen sind, die eine steuerbare Wirtschaft erhalten haben, und zu deren Kultivierung von der Obrigkeit tauglich oder nötig befunden werden,

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 370.07
Titel:Verordnung des oberösterreichischen Guberniums aufgrund des Hofdekrets vom 1. Jänner 1791, dass jene Soldaten sogleich zu entlassen sind, die eine steuerbare Wirtschaft erhalten haben, und zu deren Kultivierung von der Obrigkeit tauglich oder nötig befunden werden
Entstehungszeitraum:14.01.1791
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, vier gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Innsbruck

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1821
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4384788
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Anmelden|de en fr it nl