AT-OeStA/FHKA SUS Patente 370.16 Allerhöchste Verordnung der oberennsischen Regierung an sämtliche Vorsteher und Verwalter der im Innviertel bestehenden frommen Stiftungen, dass laut Paragraf 23 des wegen Verbreitung des Wirkungskreises der obderennsischen Landtafel ergangenen Patents auch bestehe

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 370.16
Titel:Allerhöchste Verordnung der oberennsischen Regierung an sämtliche Vorsteher und Verwalter der im Innviertel bestehenden frommen Stiftungen, dass laut Paragraf 23 des wegen Verbreitung des Wirkungskreises der obderennsischen Landtafel ergangenen Patents auch bestehende wie neue religiöse Stiftungen und Pfründen von der Pflicht der Vormerkung betroffen sind
Entstehungszeitraum:23.01.1791
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1-2, drei gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Linz

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1821
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4384817
 

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