AT-OeStA/FHKA SUS Patente 370.32 Verordnung des obderennsischen Guberniums, dass das Schießen am Neujahrsabend und bei Hochzeiten nochmals auf das Schärfste untersagt wird; weiters ist das nächtelange Mostzechen in den Geiwirtshäusern abzustellen, die Obrigkeiten sollen bei verdächtigen Häusern öf

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 370.32
Titel:Verordnung des obderennsischen Guberniums, dass das Schießen am Neujahrsabend und bei Hochzeiten nochmals auf das Schärfste untersagt wird; weiters ist das nächtelange Mostzechen in den Geiwirtshäusern abzustellen, die Obrigkeiten sollen bei verdächtigen Häusern öfters Visitationen vornehmen
Entstehungszeitraum:17.02.1791
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, drei gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Linz

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1821
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4385537
 

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