AT-OeStA/FHKA SUS Patente 371.18 Kundmachung der oberösterreichischen Landesguberniums aufgrund des Hofdekrets vom 2. März 1791, dass den großjährig gewordenen Pupillen die bei der Kreditkasse in Schwaz zu dreieinhalb Prozent Verzinsung angelegten Kapitalien ausbezahlt werden dürfen, ungeachtet de

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 371.18
Titel:Kundmachung der oberösterreichischen Landesguberniums aufgrund des Hofdekrets vom 2. März 1791, dass den großjährig gewordenen Pupillen die bei der Kreditkasse in Schwaz zu dreieinhalb Prozent Verzinsung angelegten Kapitalien ausbezahlt werden dürfen, ungeachtet des Kapitalien-Auszahlungsverbotes
Entstehungszeitraum:15.03.1791
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, vier gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Innsbruck

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1821
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4392087
 

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