AT-OeStA/FHKA SUS Patente 372.16 Verordnung der obderennsischen Landesregierung aufgrund des Hofdekrets vom 23. April 1791, dass die Landgerichtsobrigkeiten dafür Sorge tragen, den Landgerichtsdienern einen angemessenen Unterhalt zu bezahlen, von dem sie und ihre Familien den Lebensunterhalt bestr

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 372.16
Titel:Verordnung der obderennsischen Landesregierung aufgrund des Hofdekrets vom 23. April 1791, dass die Landgerichtsobrigkeiten dafür Sorge tragen, den Landgerichtsdienern einen angemessenen Unterhalt zu bezahlen, von dem sie und ihre Familien den Lebensunterhalt bestreiten können
Entstehungszeitraum:05.05.1791
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, drei gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Linz

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1821
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4394264
 

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