AT-OeStA/FHKA SUS Patente 373.01 Verordnung des Inner- und Oberösterreichischen Appellationsgerichtes aufgrund des Hofdekretes der Obersten Justizstelle vom 16. Mai 1791, dass jedes Dominium und Ortsgericht nach Ablauf eines Solarjahres die abgefassten Pupillartabellen nicht an das Appellationsger

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 373.01
Titel:Verordnung des Inner- und Oberösterreichischen Appellationsgerichtes aufgrund des Hofdekretes der Obersten Justizstelle vom 16. Mai 1791, dass jedes Dominium und Ortsgericht nach Ablauf eines Solarjahres die abgefassten Pupillartabellen nicht an das Appellationsgericht, sondern an die vorgesetzten Kreisämter einsenden sollen
Entstehungszeitraum:01.06.1791
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, sieben gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch, Italienisch
Geographische Angaben:Klagenfurt

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1821
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4394624
 

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