AT-OeStA/FHKA SUS Patente 373.14 Verordnung des oberösterreichischen Appellationsgerichtes aufgrund des Hofdekrets vom 24. März 1791, dass es für die manchmal bei Verlassenschaftsabhandlungen vorhandenen Differenzen zwischen dem tiroler und den brixener Instanzen keiner neuen Regelungen in der Ger

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 373.14
Titel:Verordnung des oberösterreichischen Appellationsgerichtes aufgrund des Hofdekrets vom 24. März 1791, dass es für die manchmal bei Verlassenschaftsabhandlungen vorhandenen Differenzen zwischen dem tiroler und den brixener Instanzen keiner neuen Regelungen in der Gerichtsbarkeit bedarf, sondern die vorhandenen allgemeinen Rechtsgrundsätze vollkommen ausreichen
Entstehungszeitraum:11.06.1791
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, zwölf gedruckte Exemplare, teilweise brandbeschädigt

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Innsbruck

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1821
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4395204
 

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