AT-OeStA/FHKA SUS Patente 373.16 Verordnung der obderennsischen Landesregierung aufgrund der Hofdekrete vom 11. März und 10. Juni 1791, dass die unadeligen Geistlichen den Magistraten unterstehen sollen, mit einer Zuteilung der Dekanate zu den Magistraten nach den Landesvierteln, 1791.06.16 (Einze

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 373.16
Titel:Verordnung der obderennsischen Landesregierung aufgrund der Hofdekrete vom 11. März und 10. Juni 1791, dass die unadeligen Geistlichen den Magistraten unterstehen sollen, mit einer Zuteilung der Dekanate zu den Magistraten nach den Landesvierteln
Entstehungszeitraum:16.06.1791
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, ein gedrucktes Exemplar

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Linz

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1821
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4395205
 

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