AT-OeStA/FHKA SUS Patente 373.25 Verordnung des böhmischen Landesguberniums aufgrund der Hofdekrete vom 4. bzw. 29. April 1791, dass die Befugnis zur Erteilung aller sogenannter Kommerzialgewerbe alleine den Magistraten in den Städten und den Ortsobrigkeiten auf dem Lande zukommt, mit Ausnahme der

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 373.25
Titel:Verordnung des böhmischen Landesguberniums aufgrund der Hofdekrete vom 4. bzw. 29. April 1791, dass die Befugnis zur Erteilung aller sogenannter Kommerzialgewerbe alleine den Magistraten in den Städten und den Ortsobrigkeiten auf dem Lande zukommt, mit Ausnahme der Großhandels- und der förmlichen Fabrikkonzessionen, deren Erteilung der Landesstelle vorbehalten bleibt
Entstehungszeitraum:24.06.1791
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, zwei gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch, Tschechisch
Geographische Angaben:Prag

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1821
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4398469
 

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