AT-OeStA/FHKA SUS Patente 374.02 Verordnung des innerösterreichischen Appellationsgerichtes und der Regierung und Kammer in Vorderösterreich, zugleich vorderösterreichisches Appellationsgericht, aufgrund des Hofdekrets der Obersten Justizstelle vom 16. Juni 1791, dass Militärkinder auch nach Errei

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 374.02
Titel:Verordnung des innerösterreichischen Appellationsgerichtes und der Regierung und Kammer in Vorderösterreich, zugleich vorderösterreichisches Appellationsgericht, aufgrund des Hofdekrets der Obersten Justizstelle vom 16. Juni 1791, dass Militärkinder auch nach Erreichen der Großjährigkeit der Militärgerichtsbarkeit unterstehen, solange sie eine Militärpension beziehen
Entstehungszeitraum:01.07.1791 - 02.07.1791
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, zwei gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Freiburg und Klagenfurt

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1821
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4398672
 

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