AT-OeStA/FHKA SUS Patente 374.08 Verordnung des oberösterreichischen Guberniums, des innerösterreichischen (des inner- und oberösterreichischen) und des galizischen Appellationsgerichtes sowie der Regierung und Kammer in Vorderösterreich aufgrund des Hofdekrets der Obersten Justizstelle vom 27. Ju

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 374.08
Titel:Verordnung des oberösterreichischen Guberniums, des innerösterreichischen (des inner- und oberösterreichischen) und des galizischen Appellationsgerichtes sowie der Regierung und Kammer in Vorderösterreich aufgrund des Hofdekrets der Obersten Justizstelle vom 27. Juni 1791, dass bei der Exekution gegen Geistliche, die über geistliche Pfründe verfügen, deren Substanz nicht angegriffen werden darf, wohl aber die Erträge daraus, die 300 Gulden Kongrua übersteigen
Entstehungszeitraum:08.07.1791 - 26.07.1791
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, zwölf gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch, Italienisch
Deutsch, Polnisch
Geographische Angaben:Innsbruck, Klagenfurt und Lemberg

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1821
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4398679
 

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