Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA UR AUR 9450 |
Titel: | Ulrich und Friedrich von Wallsee bekennen, dass sie genannte Juden im Namen Herzog Albrechts [II.] von Österreich für zwei Jahre samt deren Besitz in den Schutz der Herzöge genommen haben. |
Entstehungszeitraum: | 04.05.1357 |
Stufe: | Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde) |
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Angaben zum Kontext |
Provenienz: | Rep. 2; |
Archivalienart: | Urkunde |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Regest: | Ulrich von Wallsee[-Graz], Hauptmann in Steier, und sein Bruder Friedrich von Wallsee[-Graz] bekennen, dass sie die Juden, die Brüder Häslein (Haeslein) und Velchlein, Isserlein (Yzzerlein) und Freudmann, deren Frauen und Erben, deren Schwestern Freud (Freuden), Gutlein (Guetlein) und Adas (Adazzen), deren Männer und Erben sowie deren Gesinde im Namen Herzog Albrechts [II.] und dessen Söhnen vom kommenden St. Georgstag (24. 4.) an für zwei Jahre samt deren Besitz in den Schutz der Herzöge und ihren eigenen genommen und ihnen gestattet haben, sich nach ihrem Belieben in einer Stadt auf landesfürstlichem Besitz niederzulassen. Sie versprechen in herzoglichem und ihrem Namen, die Juden an Leib und Gut zu schützen. Niemand, der nicht vom Herzog oder ihnen dazu autorisiert ist, soll über die Juden Recht sprechen. Bei einer Anklage müssen Christen und Juden als Zeugen herangezogen werden, einer nur durch die Aussage von Christen oder Juden gestützten Anklage wird kein Glaube geschenkt, es sei denn, die Ankläger könnten dann Christen und Juden als Zeugen vorbringen. Häslein und seine Familie müssen weder mit Christen noch Juden noch mit der Stadt, in der sie sich aufhalten, Steuern zahlen, noch Sondersteuern leisten; lediglich ihr Anteil an den 50 Gulden, die alle Juden im Land zu Steier an den Truchsess zahlen müssen, wird ihnen nicht erlassen. Die Aussteller versprechen den Empfängern zudem im Namen des Herzogs, bei der Einbringung ihrer Außenstände behilflich zu sein, über die sie Urkunden haben oder die nicht in Abrede gestellt werden. Wollen die Juden den Herrschaftsbereich verlassen, sollen sie bei den Ausstellern in Vertretung des Herzogs um Erlaubnis einkommen, worauf sie Geleit erhalten und unbeschadet mit ihrem Gut gehen können sollen, wohin sie wollen. Weiters versprechen die Aussteller, die Besitzungen der Juden, seien es Häuser oder anderes, während der Abwesenheit der Juden unter ihren und des Herzogs Schirm zu nehmen und sie vor Schaden zu bewahren sowie den Juden weiterhin bei der Einbringung ihrer im Gebiet noch ausständigen Schulden zu helfen. (Brugger/Wiedl) |
Aussteller: | Ulrich und Friedrich von Wallsee |
Empfänger/Vertragspartner: | genannte Juden |
Ort: | sine loco |
Sprache: | Deutsch |
Siegel: | 2 anhangende Siegel |
Beschreibstoff: | Pergament |
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Angaben zur Benutzung |
Reproduktion vorhanden: | Nicht vorhanden |
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Angaben zu verwandtem Material |
Veröffentlichungen: | Brugger/Wiedl, Regesten zur Geschichte der Juden in Österreich im Mittelalter, Bd. 2, S. 190-191, Nr. 846. |
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Weitere Bemerkungen |
Bemerkungen: | Diese Urkunde stellt die in diesem Zeitraum einzige überlieferte Sonderprivilegierung eines Juden durch die Habsburger dar. Trotz eines über weite Strecken übereinstimmenden Inhalts mit dem Liechtensteiner Privileg Häsleins weist dieses Privileg wichtige Unterschiede auf, vor allem in den Passagen über die Steuern. Bemerkenswert ist auch, dass – im Gegensatz zu den Sonderprivilegien anderer Herrscher – keine jährliche Zahlung Häsleins an die Habsburger als Gegenleistung festgehalten wurde. (Brugger/Wiedl) |
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Behältnisse |
Anzahl: | 1 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1387 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4400375 |
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