AT-OeStA/FHKA SUS Patente 374.23 Verordnung des inner- und oberösterreichischen Appellationsgerichtes aufgrund des Hofdekrets der Obersten Justizstelle vom 14. Juli 1791, dass Hausvisitationen in Tabakgefällssachen stets beim landesfürstlichen Lokalvorsteher vorangemeldet sein müssen und in Gegenw

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 374.23
Titel:Verordnung des inner- und oberösterreichischen Appellationsgerichtes aufgrund des Hofdekrets der Obersten Justizstelle vom 14. Juli 1791, dass Hausvisitationen in Tabakgefällssachen stets beim landesfürstlichen Lokalvorsteher vorangemeldet sein müssen und in Gegenwart eines von demselben zu benennenden Kommissar abzuhalten sind
Entstehungszeitraum:22.07.1791
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, sieben gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch, Italienisch
Geographische Angaben:Kalgenfurt

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1821
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4403046
 

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