AT-OeStA/FHKA SUS Patente 375.03 Verordnung des oberösterreichischen Guberniums aufgrund der Hofkanzleidekrete vom 29. April 1791 und 22. Juli 1791, dass die Befugnis zur Erteilung aller sogenannter Kommerzialgewerbe alleine den Magistraten in den Städten und den Ortsobrigkeiten auf dem Lande zuko

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 375.03
Titel:Verordnung des oberösterreichischen Guberniums aufgrund der Hofkanzleidekrete vom 29. April 1791 und 22. Juli 1791, dass die Befugnis zur Erteilung aller sogenannter Kommerzialgewerbe alleine den Magistraten in den Städten und den Ortsobrigkeiten auf dem Lande zukommt, mit Ausnahme der Wirts-, Gast- und Tavernengerechtigkeiten, deren Erteilung dem Gubernium vorbehalten bleibt
Entstehungszeitraum:02.08.1791
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, zehn gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Innsbruck

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1821
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4403236
 

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