AT-OeStA/FHKA SUS Patente 377.01 Verordnung des böhmischen Landesguberniums aufgrund des Hofdekrets vom 4. September 1791, dass die in den deutschen Gemeindevogteien regierenden Stände der Schweiz dem k.k. Residenten in Basel die förmlichen Erklärungen abgegeben haben, erbländische Untertanen in a

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 377.01
Titel:Verordnung des böhmischen Landesguberniums aufgrund des Hofdekrets vom 4. September 1791, dass die in den deutschen Gemeindevogteien regierenden Stände der Schweiz dem k.k. Residenten in Basel die förmlichen Erklärungen abgegeben haben, erbländische Untertanen in allen Konkursen den eigenen Bürgern gleichzustellen, soweit sie keine Pfandgläubiger sind. Damit gilt auch der umgekehrte Fall, dass schweizer Bürger aus oben genannten Orten den erbländischen Untertanen gleichgestellt werden
Entstehungszeitraum:01.10.1791
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, zwei gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Prag

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1821
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4404043
 

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