AT-OeStA/FHKA SUS Patente 377.18 Verordnung der obderennsischen Regierung, des böhmischen und des mährisch-schlesischen Landesguberniums sowie des Guberniums in Innerösterreich aufgrund des Hofdekrets vom 6. Oktober 1791, dass die reitende Post keine Briefe, die Geld oder Wertpapiere enthalten, vo

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 377.18
Titel:Verordnung der obderennsischen Regierung, des böhmischen und des mährisch-schlesischen Landesguberniums sowie des Guberniums in Innerösterreich aufgrund des Hofdekrets vom 6. Oktober 1791, dass die reitende Post keine Briefe, die Geld oder Wertpapiere enthalten, von und nach Ungarn mehr transportiert, sondern diese der Fahrpost überantwortet werden müssen
Entstehungszeitraum:15.10.1791 - 20.10.1791
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, neun gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch, Tschechisch
Geographische Angaben:Brünn, Graz, Linz und Prag

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1821
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4417165
 

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