AT-OeStA/FHKA SUS Patente 378.09 Verordnung des innerösterreichischen Appellationsgerichtes aufgrund des Hofdekrets der Obersten Justizstelle vom 28. Oktober 1791 betreffend die Abrechnung der Pupillar- und Kuratelsgelder nicht mehr durch eigene Raitbeamte, sondern durch die beiden ältesten Mitgli

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 378.09
Titel:Verordnung des innerösterreichischen Appellationsgerichtes aufgrund des Hofdekrets der Obersten Justizstelle vom 28. Oktober 1791 betreffend die Abrechnung der Pupillar- und Kuratelsgelder nicht mehr durch eigene Raitbeamte, sondern durch die beiden ältesten Mitglieder der vermögensinhabenden Familie
Entstehungszeitraum:04.11.1791
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, sechs gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Klagenfurt

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1821
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4418348
 

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