AT-OeStA/FHKA SUS Patente 379.04 Verordnung des böhmischen Landesguberniums aufgrund des Hofdekrets vom 28. Oktober 1791, dass das Patent vom 10. Juli 1789, wonach der achte Teil der Güter zur Bedeckung von Unterhaltsforderungen verpfändet werden soll, aufgehoben wird, 1791.12.01 (Einzelstück (Akt

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 379.04
Titel:Verordnung des böhmischen Landesguberniums aufgrund des Hofdekrets vom 28. Oktober 1791, dass das Patent vom 10. Juli 1789, wonach der achte Teil der Güter zur Bedeckung von Unterhaltsforderungen verpfändet werden soll, aufgehoben wird
Entstehungszeitraum:01.12.1791
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, sieben gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch, Tschechisch
Geographische Angaben:Prag

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1821
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4418376
 

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