AT-OeStA/FHKA SUS Patente 380.02 Verordnung des oberösterreichischen Guberniums aufgrund des Hofkanzleidekrets vom 23. Dezember 1791, dass Parteien und Bittstellern im Falle der Ablehnung ihrer Anträge eine begründete Antwort erhalten sollen, 1792.01.03 (Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkun

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 380.02
Titel:Verordnung des oberösterreichischen Guberniums aufgrund des Hofkanzleidekrets vom 23. Dezember 1791, dass Parteien und Bittstellern im Falle der Ablehnung ihrer Anträge eine begründete Antwort erhalten sollen
Entstehungszeitraum:03.01.1792
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, ein gedrucktes Exemplar

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Innsbruck

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1822
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4435227
 

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