AT-OeStA/FHKA SUS Patente 383.01 Verordnung der obderennsischen Landesregierung an sämtliche Kreisämter betreffend den Biersatz, dass nur die Inhaber eines Münzpasses berechtigt sind, Bruchgold, Pagament, weißes wie auch gebrenntes und gezupftes Gold und Silber einzulösen; die Kreisämter sollen di

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 383.01
Titel:Verordnung der obderennsischen Landesregierung an sämtliche Kreisämter betreffend den Biersatz, dass nur die Inhaber eines Münzpasses berechtigt sind, Bruchgold, Pagament, weißes wie auch gebrenntes und gezupftes Gold und Silber einzulösen; die Kreisämter sollen die Obrigkeiten auf illegale Gold- und Silbernegotianten und besonders Juden aufmerksam machen, die an Markttagen als Hausierer tätig sind
Entstehungszeitraum:02.04.1792
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, ein handschriftliches Exemplar

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Linz

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1822
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4436845
 

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