AT-OeStA/FHKA SUS Patente 381.08 Verordnung des oberösterreichischen Appellationsgerichts aufgrund des Hofdekrets der obersten Justizstelle vom 30. Jänner 1792 betreffend die Vorgangsweise, wenn eine Behörde wiederholt eine vorgegebenen Termin verstreichen läßt, 1792.02.08 (Einzelstück (Aktenstück

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 381.08
Titel:Verordnung des oberösterreichischen Appellationsgerichts aufgrund des Hofdekrets der obersten Justizstelle vom 30. Jänner 1792 betreffend die Vorgangsweise, wenn eine Behörde wiederholt eine vorgegebenen Termin verstreichen läßt
Entstehungszeitraum:08.02.1792
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, drei gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Innsbruck

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1822
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4437139
 

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