AT-OeStA/FHKA SUS Patente 382.35 Zirkulare des niederösterreichischen Appellationsgerichts aufgrund des Hofdekrets vom 15. März 1792 an sämtliche Ortsgerichte, dass, wenn in einer Konkursmasse ein Depositum zur Tilgung der Schulden verwendet wird, kein Zählgeld zu berechnen ist, 1792.03.20 (Einzel

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 382.35
Titel:Zirkulare des niederösterreichischen Appellationsgerichts aufgrund des Hofdekrets vom 15. März 1792 an sämtliche Ortsgerichte, dass, wenn in einer Konkursmasse ein Depositum zur Tilgung der Schulden verwendet wird, kein Zählgeld zu berechnen ist
Entstehungszeitraum:20.03.1792
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, sechs gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Wien

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1822
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4443039
 

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