AT-OeStA/FHKA SUS Patente 383.23 Kurrende der Landeshauptmannschaft in Krain aufgrund des Hofkanzleidekrets vom 16. April 1792, dass die Einfuhr von geschmolzenem Unschlitt weiterhin gestattet und die Ausfuhr von rohem Unschlitt und Kerzen verboten bleibt, 1792.04.25 (Einzelstück (Aktenstück, Bild

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 383.23
Titel:Kurrende der Landeshauptmannschaft in Krain aufgrund des Hofkanzleidekrets vom 16. April 1792, dass die Einfuhr von geschmolzenem Unschlitt weiterhin gestattet und die Ausfuhr von rohem Unschlitt und Kerzen verboten bleibt
Entstehungszeitraum:25.04.1792
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, fünf gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Laibach

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1822
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4446173
 

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