AT-OeStA/FHKA SUS Patente 386.10 Verordnung der oberösterreichischen Landesregierung aufgrund des Hofkanzleidekrets vom 24. Juni 1792, dass die Versorgung von Findlingskindern aus den Mitteln der Armenanstalten desjenigen Gerichts erfolgen soll, in dem die Kinder aufgefunden wurden, 1792.08.10 (Ei

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 386.10
Titel:Verordnung der oberösterreichischen Landesregierung aufgrund des Hofkanzleidekrets vom 24. Juni 1792, dass die Versorgung von Findlingskindern aus den Mitteln der Armenanstalten desjenigen Gerichts erfolgen soll, in dem die Kinder aufgefunden wurden
Entstehungszeitraum:10.08.1792
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, vier gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Innsbruck

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1822
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4450290
 

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