AT-OeStA/FHKA SUS Patente 387.34 Verordnung des böhmischen Appellationsgerichts an alle untergeordneten Kriminalgerichte aufgrund des Hofdekrets vom 15. Oktober 1792, dass sie die Entweichung eines Gefangenen binnen 24 Stunden dem betreffenden Kreisamt anzuzeigen haben; das Kreisamt hat dann die g

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 387.34
Titel:Verordnung des böhmischen Appellationsgerichts an alle untergeordneten Kriminalgerichte aufgrund des Hofdekrets vom 15. Oktober 1792, dass sie die Entweichung eines Gefangenen binnen 24 Stunden dem betreffenden Kreisamt anzuzeigen haben; das Kreisamt hat dann die genaueren Umstände und die Schuldfrage zu untersuchen
Entstehungszeitraum:26.10.1792
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, drei gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Prag

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1822
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4456452
 

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