AT-OeStA/FHKA SUS Patente 388.06 Zirkularverordnung des Triester Guberniums aufgrund des Hofkanzleidekrets vom 13. Oktober 1792 zur Erläuterung des Hofdekrets vom 2. März 1792, dass vor der Advokatur oder einer Arztpraxis ein Nachweis eines abgeschlossenen Studiums an einer erbländischen Universit

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 388.06
Titel:Zirkularverordnung des Triester Guberniums aufgrund des Hofkanzleidekrets vom 13. Oktober 1792 zur Erläuterung des Hofdekrets vom 2. März 1792, dass vor der Advokatur oder einer Arztpraxis ein Nachweis eines abgeschlossenen Studiums an einer erbländischen Universität zu erbringen ist, im Falle von Medizin auch der hohen Schule zu Pavia
Entstehungszeitraum:03.11.1792
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, drei gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch, Italienisch
Geographische Angaben:Triest

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1822
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4456625
 

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