AT-OeStA/FHKA SUS Patente 388.37 Verordnung des innerösterreichischen Appellationsgerichts an alle Dominien, dass in Zukunft nach dem Ableben jedes Untertans, der einen oder mehrere Waisen hinterläßt, der Verlass, unabhängig vom Umfang, sichergestellt und inventarisiert und die vorgeschriebene Pup

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 388.37
Titel:Verordnung des innerösterreichischen Appellationsgerichts an alle Dominien, dass in Zukunft nach dem Ableben jedes Untertans, der einen oder mehrere Waisen hinterläßt, der Verlass, unabhängig vom Umfang, sichergestellt und inventarisiert und die vorgeschriebene Pupillartabelle angelegt wird
Entstehungszeitraum:22.12.1792
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, fünf gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Klagenfurt

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1822
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4458587
 

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