AT-OeStA/FHKA SUS Patente 389.18 Verordnung der Landesregierungen in Österreich ob und unter der Enns, des böhmischen, des mährisch-schlesischen und des galizischen Landesguberniums, des Guberniums in Steiermark, der Landeshauptmannschaft in Krain sowie der Landesstelle in Kärnten aufgrund des Hof

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 389.18
Titel:Verordnung der Landesregierungen in Österreich ob und unter der Enns, des böhmischen, des mährisch-schlesischen und des galizischen Landesguberniums, des Guberniums in Steiermark, der Landeshauptmannschaft in Krain sowie der Landesstelle in Kärnten aufgrund des Hofdirektorialdekrets vom 11. Jänner 1793, dass zum Schutze der einheimischen Uhrenproduktion der Einfuhrzoll für fremde Uhrfedern von sechs auf neun Kreuzer vom Guldenwert erhöht wird
Entstehungszeitraum:21.01.1793 - 01.02.1793
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, neunzehn gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Brünn, Graz, Klagenfurt, Laibach, Lemberg, Linz, Prag und Wien

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1823
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4488545
 

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